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Reise & Personalausweis

Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:

  • Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes (z.B. Restgültigkeit)
  • Reisepass ist abgelaufen
  • Namensänderung (zB. Heirat)
  • Reisepass gibt die Identität nicht wieder
  • Verlust oder Diebstahl

Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Ausgenommen sind Reisepässe für Minderjährige unter zwölf Jahren. Nach Ende der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Verlängerungen sind nicht möglich.

Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden.

Im Zuge einer Neuausstellung ist das alte Dokument zur Entwertung vorzulegen.

Antragstellung bei der Gemeinde

Ebenso können Sie am Marktgemeindeamt Gaflenz Ihren Reisepass beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie in Gaflenz mit einem Wohnsitz gemeldet sind.

Erforderliche Unterlagen

  • alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen)
  • Ein Passbild (nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien)
  • Kein Reisepass vorhanden:
    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Geburtsurkunde
    • Nachweis der Staatsbürgerschaft
    • Passbild (nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien)

Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

Verlust/Diebstahl – Wurde der Reisepass gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.

Kosten

  • Reisepass: 75,90 Euro
  • Expresspass: 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro

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