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Volksbegehren - Unterstützungserklärungen

unterschrift

Personen, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden und auch online mittels Handysignatur oder Bürgerkarte möglich. Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Eintragungsverfahren).

Alle Informationen rund um Volksbegehren und um mögliche Unterstützungserklärungen zur Einleitung von Volksbegehren finden Sie aktuell beim Bundesministerium für Inneres

Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden: zur Homepage