Herzlich Willkommen auf der Startseite der Gemeinde-Website Gaflenz


Logo Gaflenz

Wasser ist unsere Lebensgrundlage – sorgsamer Umgang ist wichtig!

Eine Wasserpumpe mit einem Schlauch, der aus dem Wasser kommt

Der heurige Sommer hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wertvoll und zugleich verletzlich unsere Wasserressourcen sind. Aufgrund der anhaltend trockenen und extremen Witterungsbedingungen führten zahlreiche öffentliche Gewässer teilweise nur mehr sehr wenig Wasser. In manchen Bereichen waren Gewässerabschnitte sogar vollständig ausgetrocknet.

Umso problematischer ist die widerrechtliche Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern, beispielsweise zur Verwendung als Brauchwasser oder zum Befüllen von Schmutzwasserzisternen. Insbesondere die Entnahme von Wasser aus Bächen mittels Pumpen ist ohne entsprechende Genehmigung verboten. Jede zusätzliche Entnahme kann bei ohnehin niedrigen Wasserständen erhebliche Auswirkungen auf das natürliche Ökosystem haben. Die Folgen waren heuer teilweise unmittelbar sichtbar: In einigen Gewässerabschnitten war die Wasserversorgung für Weidevieh nicht mehr gewährleistet. Auch Fischbestände waren durch die niedrigen Wasserstände und das Austrocknen einzelner Gewässerbereiche stark betroffen, wodurch es zu Fischsterben kam.

Die Gemeinde appelliert daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll und umweltschonend mit der Ressource Wasser umzugehen und Wasserentnahmen aus öffentlichen Gewässern nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.

Aufgrund der zunehmenden Trockenheit und der damit verbundenen Auswirkungen werden künftig verstärkt Kontrollen hinsichtlich unzulässiger Wasserentnahmen durchgeführt. Wasser ist keine selbstverständlich unbegrenzt verfügbare Ressource. Ein sorgsamer Umgang mit unseren Gewässern schützt nicht nur die Natur und die Tierwelt, sondern sichert auch unsere eigene Lebensgrundlage und die Zukunft kommender Generationen.

Bitte helfen Sie mit, unsere wertvollen Wasserressourcen zu schützen und sparsam damit umzugehen.


Gesetzliche Regelung zur bewilligungsfreien Wasserentnahme nach dem österreichischen Wasserrechtsgesetz (WRG 1959)

1. Was ist der Gemeingebrauch?

Nach§8 des Wasserrechtsgesetzes (WRG) darf jedermann öffentliche Oberflächengewässer (Bäche, Flüsse, Seen) im Rahmen des Gemeingebrauchs ohne besondere Bewilligung und unentgeltlich nutzen. Dies gilt, solange dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden und die Beschaffenheit des Wassers oder der Bachlauf nicht beeinträchtigt werden.

2. Was ist ausdrücklich ERLAUBT? (Bewilligungsfrei)

• Schöpfen mit Handgefäßen: Die Entnahme von Wasser mittels Eimer, Gießkanne, Kanister oder ähnlichen manuellen Behältern.

• Freizeitnutzung: Das Baden, Schwimmen, Tauchen sowie das Waschen von Gegenständen per Hand (ohne chemische Reinigungsmittel).

• Tränken: Das Tränken von Tieren (z. B. Weidevieh) direkt am Gewässer oder mittels Handgeschöpftem.

• Gemeineisnutzung: Das Eislaufen oder die Entnahme von Eis im Winter für den eigenen Bedarf.

3. Was ist VERBOTEN bzw. BEWILLIGUNGSPFLICHTIG?

• Maschinelle Entnahme: Jede Entnahme mithilfe von Pumpen (Elektro, Benzin, Solar) oder fest verlegten Schläuchen.

• Bauliche Veränderungen: Das Aufstauen des Bachs, das Errichten von festen Entnahmebauwerken oder das Verändern des Ufers.

• Gewerbliche Nutzung: Jede über den privaten Eigenbedarf hinausgehende Entnahme für Betriebe, Fischteiche oder Großbewässerung.

4. Grenzen und Ausnahmen

• Kein automatisches Wegerecht: Der Gemeingebrauch gibt kein Recht, private Grundstücke zu betreten, um zum Bach zu gelangen. Der Zugang muss über öffentliche Uferbereiche oder Wege erfolgen.

• Behördliche Einschränkungen (Dürre): Bei anhaltender Trockenheit und niedrigen Wasserständen können die Bezirkshauptmannschaften den Gemeingebrauch temporär einschränken oder die Entnahme komplett verbieten, um das Ökosystem zu schützen.