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Kanalanschlussgebühr:
Diese wird einmalig, anlässlich des erstmaligen Anschlusses des Grundstückes an die gemeindeeigene Abwasserentsorgungsanlage eingehoben. Sollte auf dem Grundstück noch kein Objekt errichtet sein und mit Zustimmung des Eigentümers ein Anschluss hergestellt werden, wird üblicherweise die Mindestgebühr erhoben. Ansonsten ergibt sich die Höhe der Anschlussgebühr (wenigstens jedoch die Mindestanschlussgebühr) in den allermeisten Fällen aus der bebauten Fläche des Objektes. Die genauen Bestimmungen sind der Gebührenordnung der jeweiligen Gemeinde zu entnehmen.
Ergibt sich durch bauliche oder betriebliche Änderungen beim angeschlossenen Objekt eine Vergrößerung der Bemessungsgrundlage, so ist hierfür eine ergänzende Anschlussgebühr zu entrichten.
€ 27,50 pro m²