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Merkblatt Hochzeitsschießen

hochzeit

Das sogenannte „Brautaufwecken“ oder „Hochzeitsschießen“ ist grundsätzlich zu melden oder zu bewilligen. Im Ortsgebiet gilt grundsätzlich ab 6:00 Uhr. Ob Meldungen bei der zuständigen Gemeinde und Polizeiinspektion ausreichend sind oder eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land notwendig ist, ist abhängig vom verwendeten Schießmaterial. Details entnehmen Sie bitte dem Download. 

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