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Waldbrandschutzverordnung

Waldbrand

VERORDNUNG: In den Waldgebieten aller Gemeinden des politischen Bezirkes Steyr-Land und in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Die Verordnung der BH Steyr-Land entnehmen Sie bitte dem Download.

Waldbrandschutzverordnung 2023